Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Die Frage bei der ganzen Geschichte ist ja, - und da blicke ich noch nicht durch - hängen die 30 Verkäufe mit den 2000,- € zusammen? Bedingen Sie sich einander? Denn wenn ich 31 Verkäufe habe und habe mit einem jeweiligen Verkaufserlös von 1,- €, wird die Meldung an das Finanzamt eher zur Farce. Eine eindeutige Auskunft aus den Artikel, die ich bisher gelesen habe, fehlt dazu.
Von daher sollte der Betreiber das wirklich mal anwaltschaftlich checken lassen.
Von daher sollte der Betreiber das wirklich mal anwaltschaftlich checken lassen.
- hauden_lukas
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Ich würde sagen, dass die KW nicht “darauf gerichtet” ist, eine Verkaufsplatform zu sein.stu hat geschrieben: ↑Freitag 6. Januar 2023, 00:24§ 3
Plattform; Plattformbetreiber
(1) Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über
das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.
§ 5 Relevante Tätigkeit; Vergütung
(1) Eine relevante Tätigkeit ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht
wird:
1. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen;
2. die Erbringung persönlicher Dienstleistungen;
3. der Verkauf von Waren;
[...]
Ich denke, da sollte alles klar sein... oder?
Vermutlich müsste man diesen Begriff (“darauf gerichtet”) von einem Juristen abklären.
Ich gebe aber zu, dass hier Mitglieder sind, die auschließlich Verkaufen und ansonsten nicht zum Forenleben beitragen… das ist schon auffällig.
Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Habe nochmals nachgelesen ...
Unter https://www.fair-news.de/2942807/plattf ... ufsportale habe ich folgendes gefunden.
Hier nur die für uns relevanten Punkte:
... Nachweisen bzw. melden kann ein Plattform-Betreiber Umsätze von registrierten Nutzern der Finanzbehörde nur, wenn die Kauf- und die Zahlungsabwicklung (z.B. Ebay) komplett über diesen erfolgt ist. ...
Die Bezahlung kann das KW Team nicht verfolgen da diese komplett via PN geregelt wird.
... Bis zum 31. Januar 2024 müssen die betroffenen Plattform-Betreiber dem BZSt Informationen über ihre registrierten "meldepflichtigen" Anbieter offenlegen. ...
Weiterhin tief durchatmen ... wir haben noch viel Zeit bis wir ggf.melden müssten.
... Nicht betroffen sind hingegen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Strippe, reine Werbeseiten wie Ebay Kleinanzeigen oder Webseiten, die nur auf Portale umleiten (z.B. Affiliateseiten, Blogs, etc.) sowie Seiten, die ausschließlich die eigenen Produkte oder Dienstleistungen anbieten (z.B. die eigene Unternehmenswebseite mit Onlineshop oder Buchungsfunktion). Das PStTG sagt, es handelt sich nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich Folgendes ermöglicht:
-die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen
-das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
-die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform ...
Wenn Ebay Kleinanzeigen nicht melden muss sehe ich uns auch als nicht meldepflichtig an.
Ich denke also weiterhin wir sind nicht betroffen, aber das Schließen des Biete Bereiches könnten wir, wie gehabt, notfalls bis 31.01.2024 auch noch entscheiden.
Liebe Grüße
Frank
Unter https://www.fair-news.de/2942807/plattf ... ufsportale habe ich folgendes gefunden.
Hier nur die für uns relevanten Punkte:
... Nachweisen bzw. melden kann ein Plattform-Betreiber Umsätze von registrierten Nutzern der Finanzbehörde nur, wenn die Kauf- und die Zahlungsabwicklung (z.B. Ebay) komplett über diesen erfolgt ist. ...
Die Bezahlung kann das KW Team nicht verfolgen da diese komplett via PN geregelt wird.
... Bis zum 31. Januar 2024 müssen die betroffenen Plattform-Betreiber dem BZSt Informationen über ihre registrierten "meldepflichtigen" Anbieter offenlegen. ...
Weiterhin tief durchatmen ... wir haben noch viel Zeit bis wir ggf.melden müssten.
... Nicht betroffen sind hingegen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Strippe, reine Werbeseiten wie Ebay Kleinanzeigen oder Webseiten, die nur auf Portale umleiten (z.B. Affiliateseiten, Blogs, etc.) sowie Seiten, die ausschließlich die eigenen Produkte oder Dienstleistungen anbieten (z.B. die eigene Unternehmenswebseite mit Onlineshop oder Buchungsfunktion). Das PStTG sagt, es handelt sich nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich Folgendes ermöglicht:
-die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen
-das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
-die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform ...
Wenn Ebay Kleinanzeigen nicht melden muss sehe ich uns auch als nicht meldepflichtig an.
Ich denke also weiterhin wir sind nicht betroffen, aber das Schließen des Biete Bereiches könnten wir, wie gehabt, notfalls bis 31.01.2024 auch noch entscheiden.
Liebe Grüße
Frank
Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Nehmen wir mal an, ich kaufe jetzt eine 3666 für 100€.
Verkaufe diese in 3 Monaten wieder nur für 80€ wegen schlechter Nachfrage.
Kann ich dann in meiner Steuererklärung 20€ vom zu versteuernden Einkommen abziehen?
Verkaufe diese in 3 Monaten wieder nur für 80€ wegen schlechter Nachfrage.
Kann ich dann in meiner Steuererklärung 20€ vom zu versteuernden Einkommen abziehen?
Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Du bist schon der Zweite hier, der das fragt ...
Liebe Grüße
Frank
Liebe Grüße
Frank
Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Natürlich nicht. Erstmal müsstest du ein Gewerbe anmelden. Und dann wird dir eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Und wie zuvor weiter oben schon dargestellt, wer nur Verluste machen sollte, fällt unter Liebhaberei.
Aus meiner Sicht wird das Thema hier heißer gekocht, als am Ende "gegessen" wird.
Woody wollte ja nur ein paar, die es betrifft, darauf aufmerksam machen, weil sie bei ebay & Co aktiv sind.
Für die Klickywelt hat es keine Bedeutung.
- hauden_lukas
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Ja und nein, wenn du zeigen kannst, dass der Verkauf weniger einbrachte als der Wert (Einkauf), dann musst du keine Steuer auf die Einnahme zahlen. So ist es zumindest hier in den USA.-Tribun- hat geschrieben: ↑Freitag 6. Januar 2023, 08:15Natürlich nicht. Erstmal müsstest du ein Gewerbe anmelden. Und dann wird dir eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Und wie zuvor weiter oben schon dargestellt, wer nur Verluste machen sollte, fällt unter Liebhaberei.
Aus meiner Sicht wird das Thema hier heißer gekocht, als am Ende "gegessen" wird.
Woody wollte ja nur ein paar, die es betrifft, darauf aufmerksam machen, weil sie bei ebay & Co aktiv sind.
Für die Klickywelt hat es keine Bedeutung.
- schirmchen
- Nachtwächter der Eresburg
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Hallo,
glaube, du siehst das zu eng.
Du musst, damit die dich zur Steuer heranziehen können, unternehmerisch tätig werden.
Wer irgendwann mal sein Hobby aufgibt, den Hausstand seines verstorbenen Opas verscherbelt oder drei-, viermal pro Jahr einen Stand auf dem Floharkt aufbaut, dem wird das Finanzamt nur schwerlich unterstellen können, gewerblich tätig zu sein.
Diese 30-Stück-Regelung ist für mich totaler Quatsch. Nehmen wir an, ich miste zu Hause mal so richtig aus, stelle mich mit dem ganzen Krempel auf den Flohmarkt und verkaufe dort 50 Einzelteile: Das kann zu keinem steuerlichen Gewinn führen!!!!
Und selbst wenn ein übermotivierter Finanzbeamter sagen würde: "Du hast heute 300 € eingenommen, das wird jetzt versteuert!" Dann würde ich ihm die Einkaufpreise alle einzeln um die Ohren hauen: "Also diese Vase habe ich vor 10 Jahren für 20 € gekauft und heute am Flohmarkt für 3 € verkauft, macht schon mal 17 € Verlust!"
Für ein gewerbliches Unternehmen gehört für mich dazu, dass ich etwas einkaufe, nur um es wieder zu verkaufen oder dass ich Materialien einkaufe, daraus etwas herstelle und das dann verkaufe und zwar in einem engen zeitlichen Zusammenhang.
Wenn jemand natürlich z.B. Kleinanzeigen schaltet, in denen er nach Playmobilkonvoluten sucht, diese dann aufkauft und davon den größten Teil direkt wieder irgendwo anbietet und zwar zu einem Preis, bei dem er Gewinn macht, so könnte ihm dann Gewerblichkeit unterstellt werden.
Und wenn ich dann den Gewinn wirklich versteuern muss, dann rechne ich erst mal Fahrtkosten (zu Börsen und zu Flohmärkten), Telefon und Portokosten, Kosten für den Lagerort und für die Bürofläche (z.B. anteilige Miete inkl Nebenkosten), Verkaufsprovisionen, Kosten für meinen PC, und und und dagegen. Ob dann noch viel Gewinn übrig bleibt?
Und jetzt dazu meine eigene Meinung:
Es ist vollkommen richtig, dass niemand, der ab und zu mal was verkauft, besteuert wird.
Es ist aber auch richtig, dass Personen, die über ebay etc. hunderte bis tausende Teile verkaufen, die sie vorher nur gekauft haben, um Gewinn damit zu erzielen, dafür auch Steuern zahlen müssen. Jeder Ladenbesitzer zahlt für seine Gewinne Steuern. Warum sollte jemand, dessen "Laden" Ebay heißt, dass nicht versteuern müssen?
Überspitzt gesagt, auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache: Kann es sein, das jemand über eBay tausende Euro pro Monat macht, keine Steuern dafür zahlt und nebenbei noch Bürgergeld kassiert, weil er ja offizell kein Einommen hat?
Gruß
Martin
Die Zwei von der Eresburg
Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Hallo Martin, diesen wahren Satz muss man auch in die andere Richtung formulieren. Ich würde den Satz oder die Frage der Vollständigkeit halber gerne auch so formulieren: Kann es sein, dass jemand über eBay tausende Euro pro Monat macht, keine Steuern dafür zahlt und mit Hilfe eines Steuerberaters oder Steuerfachanwalts seine gesamten Einkünfte, inklusive Einkommen, klein rechnet, weil er ja so arm dran ist?schirmchen hat geschrieben: ↑Freitag 6. Januar 2023, 10:28
Überspitzt gesagt, auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache: Kann es sein, das jemand über eBay tausende Euro pro Monat macht, keine Steuern dafür zahlt und nebenbei noch Bürgergeld kassiert, weil er ja offizell kein Einommen hat?
Gruß
Martin
Christoph
- schirmchen
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Noch mal zum Thema Plattformen:
ich denke mal - und alles Andere wäre für mich total übertrieben, unsinnig und undurchführbar - dass hier Plattformen gemeint sind, die rein auf den Ankauf und Verkauf von Waren ausgerichtet sind. Gemeint sind da wohl z.B. eBay, Etsy, Mobile.de, Autoscout oder auch immowelt.de
Sonst müssten hunderte Hobbyplattformen, die auch Verkaufsforem haben, Mitglieder und Umsätze melden.
Facebook müsste seine Nutzer melden, die im Marketplace verkaufen.
Noch weiter gedacht:
Jede Tageszeitung müsste melden, wer Kleinanzeigen geschaltet hat.
Flohmarktbetreiber müssten die Namen der Standbesitzer nennen.
Veranstalter von Babybörsen müssten melden, wer da die ausgelatschten Schuhe seiner Sprösslinge verkauft.
Jeder Supermarkt, der ein schwarzes Brett hat, sollte melden, wer da seine Verkaufszettel anbringt.
So weit wird es wohl hoffentlich nicht kommen.
ich denke mal - und alles Andere wäre für mich total übertrieben, unsinnig und undurchführbar - dass hier Plattformen gemeint sind, die rein auf den Ankauf und Verkauf von Waren ausgerichtet sind. Gemeint sind da wohl z.B. eBay, Etsy, Mobile.de, Autoscout oder auch immowelt.de
Sonst müssten hunderte Hobbyplattformen, die auch Verkaufsforem haben, Mitglieder und Umsätze melden.
Facebook müsste seine Nutzer melden, die im Marketplace verkaufen.
Noch weiter gedacht:
Jede Tageszeitung müsste melden, wer Kleinanzeigen geschaltet hat.
Flohmarktbetreiber müssten die Namen der Standbesitzer nennen.
Veranstalter von Babybörsen müssten melden, wer da die ausgelatschten Schuhe seiner Sprösslinge verkauft.
Jeder Supermarkt, der ein schwarzes Brett hat, sollte melden, wer da seine Verkaufszettel anbringt.
So weit wird es wohl hoffentlich nicht kommen.
Die Zwei von der Eresburg
Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Danke Stu
Ich denke hiermit ist klar ... die KW gehört nicht zur neuen "Zielgruppe" der Finanzämter.
Liebe Grüße
Frank
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Liebe Grüße
Frank
- hauden_lukas
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Ich glaube, du siehst das zu lasch, Martin… (obwohl ich deinen Ansatz befürworte)schirmchen hat geschrieben: ↑Freitag 6. Januar 2023, 10:28Hallo,
glaube, du siehst das zu eng.
Du musst, damit die dich zur Steuer heranziehen können, unternehmerisch tätig werden.
Wer irgendwann mal sein Hobby aufgibt, den Hausstand seines verstorbenen Opas verscherbelt oder drei-, viermal pro Jahr einen Stand auf dem Floharkt aufbaut, dem wird das Finanzamt nur schwerlich unterstellen können, gewerblich tätig zu sein.
Diese 30-Stück-Regelung ist für mich totaler Quatsch. Nehmen wir an, ich miste zu Hause mal so richtig aus, stelle mich mit dem ganzen Krempel auf den Flohmarkt und verkaufe dort 50 Einzelteile: Das kann zu keinem steuerlichen Gewinn führen!!!!
Und selbst wenn ein übermotivierter Finanzbeamter sagen würde: "Du hast heute 300 € eingenommen, das wird jetzt versteuert!" Dann würde ich ihm die Einkaufpreise alle einzeln um die Ohren hauen: "Also diese Vase habe ich vor 10 Jahren für 20 € gekauft und heute am Flohmarkt für 3 € verkauft, macht schon mal 17 € Verlust!"
Für ein gewerbliches Unternehmen gehört für mich dazu, dass ich etwas einkaufe, nur um es wieder zu verkaufen oder dass ich Materialien einkaufe, daraus etwas herstelle und das dann verkaufe und zwar in einem engen zeitlichen Zusammenhang.
Wenn jemand natürlich z.B. Kleinanzeigen schaltet, in denen er nach Playmobilkonvoluten sucht, diese dann aufkauft und davon den größten Teil direkt wieder irgendwo anbietet und zwar zu einem Preis, bei dem er Gewinn macht, so könnte ihm dann Gewerblichkeit unterstellt werden.
Und wenn ich dann den Gewinn wirklich versteuern muss, dann rechne ich erst mal Fahrtkosten (zu Börsen und zu Flohmärkten), Telefon und Portokosten, Kosten für den Lagerort und für die Bürofläche (z.B. anteilige Miete inkl Nebenkosten), Verkaufsprovisionen, Kosten für meinen PC, und und und dagegen. Ob dann noch viel Gewinn übrig bleibt?
Und jetzt dazu meine eigene Meinung:
Es ist vollkommen richtig, dass niemand, der ab und zu mal was verkauft, besteuert wird.
Es ist aber auch richtig, dass Personen, die über ebay etc. hunderte bis tausende Teile verkaufen, die sie vorher nur gekauft haben, um Gewinn damit zu erzielen, dafür auch Steuern zahlen müssen. Jeder Ladenbesitzer zahlt für seine Gewinne Steuern. Warum sollte jemand, dessen "Laden" Ebay heißt, dass nicht versteuern müssen?
Überspitzt gesagt, auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache: Kann es sein, das jemand über eBay tausende Euro pro Monat macht, keine Steuern dafür zahlt und nebenbei noch Bürgergeld kassiert, weil er ja offizell kein Einommen hat?
Gruß
Martin
Zugegeben, ich kenne nur die Lage in USA, aber denke, es wird auch so in D sein oder mittelfristig werden.
Hier bei uns müssen Gewinne versteuert werden, egal woher. Und damit ist der Steuerzahler in der Beweislast. Es muss aber nicht jeder Posten einzeln ausgelistet werden. Es reicht, dass man hinteichend argumentieren bzw nachweisen kann, dass z.B. EUR (oder $) 2-3 pro Figur ein normaler Preis ist, so dass die 50 Figuren, die du für 100 EUR verkauft hast, keinen Gewinn abgeworfen haben.
Ich habe daher die DS Rechnungen letzt Woche mal ordentlich einsortiert…
- schirmchen
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Hallo Hauden Lukas,hauden_lukas hat geschrieben: ↑Freitag 6. Januar 2023, 16:20
Ich glaube, du siehst das zu lasch, Martin… (obwohl ich deinen Ansatz befürworte)
Zugegeben, ich kenne nur die Lage in USA, aber denke, es wird auch so in D sein oder mittelfristig werden.
Hier bei uns müssen Gewinne versteuert werden, egal woher. Und damit ist der Steuerzahler in der Beweislast. Es muss aber nicht jeder Posten einzeln ausgelistet werden. Es reicht, dass man hinteichend argumentieren bzw nachweisen kann, dass z.B. EUR (oder $) 2-3 pro Figur ein normaler Preis ist, so dass die 50 Figuren, die du für 100 EUR verkauft hast, keinen Gewinn abgeworfen haben.
Ich habe daher die DS Rechnungen letzt Woche mal ordentlich einsortiert…
deine Argumente kann ich nun mal garnicht nachvollziehen. Nur weil das in den USA so ist, muss das bei uns auch so sein oder werden?
Bitte nicht übel nehmen, wenn ich jetzt mal den Sarkasmusmodus einschalte, soll eher zum Schmunzeln anregen:
Wir brauchen die USA gar nicht, um bescheuerte Regelungen zu übernehmen, dazu haben wir ja unsere Politiker in der EU!
Wenn wir alles von den USA übernähmen, dann hätten wir in ein paar Jahren hier auch ein idiotisches, unverständliches Wahlsystem, die Todesstrafe und jeder kriminelle Dorfdepp dürfte sich mit 16 Jahren automatische Sturmgewehre kaufen, aber erst mit 21 Jahren Bier trinken und das auch nur mit einer braunen Papiertüte drumherum.
(Ich habe auf meinen USA-Reisen die Einwohner größtenteils als sehr nette und freundliche Leute kennen gelernt, aber die Gesetze, Regelungen etc. dort sind für mich oft nicht nachvollziehbar)
Andererseits ist das klar, dass in den USA jeder "kleine Mann" der sein Geld hart verdient, auch Kleinstbeträge versteuern muss. Schließlich zahlen die Milliardäre dort ja nur 0,001 % ihres Einkommens an Steuern und irgendwo muss das Geld ja herkommen. (Schöne Grüße an die Herren Trump, Bezos, Zuckerberg und Musk)
Gut, bei uns geht die Tendenz auch dahin, gebe ich zu.
Sarkasmusmodus aus.
Ich bin hier nun seit über 30 Jahren als Steuerfachangestellter im Finanz- und Rechnungswesen tätig, kenne die Gesetze und Verordnungen, weiß sogar, in welchem Jahr die Steuerprüfer worauf ihre Prüf-Schwerpunkte setzen und behaupte einfach mal:
Keiner, der hier in der Klickywelt, auf eBay oder sonst wo pro Jahr für unter 1000 € Playmobil verkauft, muss sich Sorgen vor dem Finanzamt machen.
Sollte jemand doch Post bekommen, helfe ich gern mit Tipps aus.
Gruß
Martin
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- hauden_lukas
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Hä? Unter 1000 EUR ist ja was anderes als “die Sammlung zu verkaufen”, wie du oben schreibst.schirmchen hat geschrieben: ↑Freitag 6. Januar 2023, 17:31Hallo Hauden Lukas,hauden_lukas hat geschrieben: ↑Freitag 6. Januar 2023, 16:20
Ich glaube, du siehst das zu lasch, Martin… (obwohl ich deinen Ansatz befürworte)
Zugegeben, ich kenne nur die Lage in USA, aber denke, es wird auch so in D sein oder mittelfristig werden.
Hier bei uns müssen Gewinne versteuert werden, egal woher. Und damit ist der Steuerzahler in der Beweislast. Es muss aber nicht jeder Posten einzeln ausgelistet werden. Es reicht, dass man hinteichend argumentieren bzw nachweisen kann, dass z.B. EUR (oder $) 2-3 pro Figur ein normaler Preis ist, so dass die 50 Figuren, die du für 100 EUR verkauft hast, keinen Gewinn abgeworfen haben.
Ich habe daher die DS Rechnungen letzt Woche mal ordentlich einsortiert…
deine Argumente kann ich nun mal garnicht nachvollziehen. Nur weil das in den USA so ist, muss das bei uns auch so sein oder werden?
Bitte nicht übel nehmen, wenn ich jetzt mal den Sarkasmusmodus einschalte, soll eher zum Schmunzeln anregen:
Wir brauchen die USA gar nicht, um bescheuerte Regelungen zu übernehmen, dazu haben wir ja unsere Politiker in der EU!
Wenn wir alles von den USA übernähmen, dann hätten wir in ein paar Jahren hier auch ein idiotisches, unverständliches Wahlsystem, die Todesstrafe und jeder kriminelle Dorfdepp dürfte sich mit 16 Jahren automatische Sturmgewehre kaufen, aber erst mit 21 Jahren Bier trinken und das auch nur mit einer braunen Papiertüte drumherum.
(Ich habe auf meinen USA-Reisen die Einwohner größtenteils als sehr nette und freundliche Leute kennen gelernt, aber die Gesetze, Regelungen etc. dort sind für mich oft nicht nachvollziehbar)
Andererseits ist das klar, dass in den USA jeder "kleine Mann" der sein Geld hart verdient, auch Kleinstbeträge versteuern muss. Schließlich zahlen die Milliardäre dort ja nur 0,001 % ihres Einkommens an Steuern und irgendwo muss das Geld ja herkommen. (Schöne Grüße an die Herren Trump, Bezos, Zuckerberg und Musk)
Gut, bei uns geht die Tendenz auch dahin, gebe ich zu.
Sarkasmusmodus aus.
Ich bin hier nun seit über 30 Jahren als Steuerfachangestellter im Finanz- und Rechnungswesen tätig, kenne die Gesetze und Verordnungen, weiß sogar, in welchem Jahr die Steuerprüfer worauf ihre Prüf-Schwerpunkte setzen und behaupte einfach mal:
Keiner, der hier in der Klickywelt, auf eBay oder sonst wo pro Jahr für unter 1000 € Playmobil verkauft, muss sich Sorgen vor dem Finanzamt machen.
Sollte jemand doch Post bekommen, helfe ich gern mit Tipps aus.
Gruß
Martin
Bei mir wären das wohl um die 50,000 EUR (falls mir das jemand bezahlt…).
Und ich muss schmunzeln, denn die “Privatverkäufe und Steuerproblematik” kam vor ein paar Monaten hier in USA auf, mit der Ankündigung, dass Platformen wie PayPal oder Venmo (Güterbezahl)Transaktionen an die Steuerbehörde melden…da hat in D jeder noch geschlafen.
Und jetzt wird hier etwas ähnliches angekündigt und ich ziehe nur die Parallelen, die - offensichtlich nicht für dich - recht ähnlich sind: der Fiskus will Gewinne vom kleinen Mann (meiner Meinung: zu recht) besteuern.
Das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht.
Kann dieser gedankliche Transfer von einem Steuerfachangestellten nachvollzogen werden?
- schirmchen
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- Registriert: Mittwoch 1. August 2012, 10:31
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)
Danke für den arroganten Hinweis!hauden_lukas hat geschrieben: ↑Freitag 6. Januar 2023, 17:50
Kann dieser gedankliche Transfer von einem Steuerfachangestellten nachvollzogen werden?
Nein, als normaler Steuerfachangestellter bin ich für solche Gedankengänge natürlich zu doof!
Zuletzt geändert von schirmchen am Freitag 6. Januar 2023, 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
Die Zwei von der Eresburg