Will uns Geobra ver-popo-en?

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hauden_lukas
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Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von hauden_lukas » Samstag 23. Dezember 2017, 05:38

(Suche zu "Produkthaftungsrecht" ergab nur ein Beitrag von JJ, aber keine Klaerung)

Aus gegebenem Anlass hat sich bei mir die Frage ergeben, inwieweit Geobra einzuschuechtern versucht, wenn zu lesen ist:

(Auszug aus de Richtlinien zur Veränderung von PLAYMOBIL-Figuren und -Teilen:)

Bei Customizing von PLAYMOBIL-Figuren und -Teilen mit der Zielsetzung, diese Kindern darzustellen, bzw. Kindern zur Verfügung zu stellen, geht es zum einen um die Sicherheit der Kinder im Allgemeinen zu gewährleisten, zum anderen darum, der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Produkthaftungsrecht genüge zu tun. geobra Brandstätter hat hierbei Produktbeobachtungspflicht in dem Sinne, dass wir den Markt in wirtschaftlich vertretbarem Maße beobachten müssen. Dieser Pflicht kommen wir als Hersteller von Spielwaren selbstverständlich sorgfältig nach. Wenn wir dabei feststellen, dass im Zusammenhang mit Veränderungen von PLAYMOBIL-Figuren und -Teilen eine Gefährdung für Kinder ausgehen könnte, sind wir gesetzlich verpflichtet, derartige Veränderungen zu unterbinden, da wir ansonsten für Folgeschäden haftbar gemacht werden könnten.

Gefährdung für Kinder entsteht aus heutiger Sicht dann, wenn die Figuren z. B. wie folgt verändert wurden:

- Verbiegen durch Erhitzen mit elektrischen Geräten oder offenem Feuer
- Dekoration mit spitzen Teilen wie z.B. Metalldrähten
- Manipulation der Figuren mit Hammer und Nägeln
- Lackierung der Figuren mit ungetesteten Lacken und Farben


Geobra argumentiert hier mit "Produkthaftung" und "gesetzlicher Verpflichtung". Wenn ich das Produkthaftungsrecht richtig interpretiere, dann bezieht sich das auf die Neuware und auf den "sachgemaessen Gebrauch". Es erlischt aber, wenn der Verbraucher "unsachgemaesse Veraenderungen" am Produkt vornimmt. Das waere z.B die Bremsen vom Auto auszubauen oder den Toaster/Foen mit in die Badewanne nehmen (wenn in der Gebrauchsanleitung steht "vor Feuchtigkeit/Naesse schuetzen"...).

Soweit ich es verstanden habe:

Unter Produkthaftung versteht man die Haftung des Herstellers für Gesundheits- und Sachschäden, die aus der Benutzung eines fehlerhaften Produkts resultieren.

Nach § 1 Abs. 2 und 3 ProdHaftG ist die Haftung ausgeschlossen, wenn:
der Hersteller das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat (Bsp.: das Produkt wurde ihm gestohlen), der Fehler nach dem Inverkehrbringen des Produkts entstanden ist (Bsp.: es wurde eine unsachgemäße Reparatur durchgeführt)


Hat jemand genauere Einsichten in die Materie? Ansonsten erscheint es mir, dass gedroht wird, ohne Substanz dahinter. Die einzige Substanz ist die deutliche erhoehte Finanzkraft der Firma, die den Gegner (= der kleine Mann/Frau) wohl kostenmaessig bei einer Klage in die Knie zwingt.

Gruss,
HDL
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JTD
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Re: Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von JTD » Samstag 23. Dezember 2017, 08:38

HDL,

der entscheidende Satzteil in meinen Augen ist:
mit der Zielsetzung, diese Kindern darzustellen, bzw. Kindern zur Verfügung zu stellen.

Da die meisten von uns eingesehen haben, daß Spielzeug nichts für Kinder ist, weil die es eh nur kaputt machen, können wir geobra sagen: :baeh

Die Lanzen meiner Ulanen haben jedenfalls ziemlich scharfe Blechspitzen, und ich schere mich dabei nicht darum, was geobra dazu zu sagen hat. Und die eine Ausstellung, an der ich mit meinen Klicky-Soldaten mal teilgenommen habe, ging verletzungsfrei ab.
Schöne Grüße,
Jörg

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Re: Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von Seamarshall_Rotrock » Samstag 23. Dezember 2017, 09:39

Zumindest verletzen meine Customs nicht die Augen,
durch grelle Farben und unglückliche Zusammenstellungen.
... hoffe ich
:smile

mit besten Grüßen

Colonel X

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Re: Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von Playmo-Jürgen » Samstag 23. Dezember 2017, 10:11

JTD hat geschrieben:
der entscheidende Satzteil in meinen Augen ist:
mit der Zielsetzung, diese Kindern darzustellen.
Also wenn es auch um die Darstellung geht, dann wären ja zukünftige Ausstellungen und Börsen ebenfalls davon betroffen, oder?

Denn bei den gezeigten Dioramen wird gute und ordentlich umgebaute Ware gezeigt.....

Was wiederum bedeuten würde, dass ich als Ausstellungsbetreiber vorab besser einen Anwalt beauftrage um zu prüfen das ich nicht gegen das geobra Recht verstosse. :gruebel

:klonk

Gibt es denn keine anderen Probleme!? :gruebel
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Re: Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von Nordmann » Samstag 23. Dezember 2017, 10:13

Wir sind als Customizing Peoples wohl nicht beliebt ? :gruebel
...die Straße gleitet fort und fort,...
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Seamarshall_Rotrock
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Re: Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von Seamarshall_Rotrock » Samstag 23. Dezember 2017, 11:02

Nordmann hat geschrieben:Wir sind als Customizing Peoples wohl nicht beliebt ? :gruebel
Denk' ich auch, aber dann auf den Katalogen lauter gebogene Arme und Beine.
.... und erst die Fussballer und
Eishockeyspieler, reines Bending.
ehem.... playmobil Color, ob die Farben gesund waren? :gruebel

mit besten Grüßen

Colonel X

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Re: Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von muellermilch11 » Samstag 23. Dezember 2017, 11:16

Es geht denen eigentlich darum, das wenn etwas passiert,Geobra ein auf den Sack bekommt. Sticht sich ein Kind ein aus der Packung genommenen Säbel in die Augen, ist das was anderes, als wenn es sich ein gebogenen in die Augen sticht. Das hört sich banal an, ist aber wirklich so. Da der TÜV ja alles abnimmt, sind sie fein raus (vor dem Gesetz)
...hrmz
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Re: Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von Playmo-family » Samstag 23. Dezember 2017, 11:28

Hallo

Meines Wissens sind diese Richtlinien in folge des Rechtsstreites bezüglich der Playmo-Bibel
zwischen Bommel und Geobra entstanden,
als dieser das Verbiegen der Arme in "Workshops" anbieten wollten.
Kurz nachdem diese wunderschöne "übersetzte" Bibel zum Diskussiongrund wurde, erschienwn eben diese Richtlinien,
auf die auch wir hier verweisen.

Wenn man bedenkt, wieviele fragwürdige Customs auf ebay gewerblich angeboten werden,
werden wir schnell erkennen, wie "nutzlos" diese Richtlinien sind und wie "ernst" auch Geobra damit umgeht.

Sie haben diese Richtlinien vermutlich nur, um in einem möglichen Rechtsstreit (wie müllermilch bereits erwähnt) auf Nummer sicher zu gehen.

Was meint ihr, warum die Schwerter, hohen Tannenbäume, Lanzen etc. aus diesem weichen Gummi sind ... genau, damit Kinder sich damit nicht erstechen :brille

Ich würde denen jetzt nicht auf dieser Basis unterstellen wollen, dass sie Sammler nicht mögen
oder irgendwelche Verschörungstheorien dahinter vermuten.
Diese Richtlinien sind wie gesagt schon gefühlt "uralt" ...


Viele Grüße
Ute


P.S. der direkte Link zu Richtlinien zur Veränderung von PLAYMOBIL-Figuren und -Teilen
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Re: Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von DEVNUSOM » Samstag 23. Dezember 2017, 11:33

Sei gegrüßt,

mal eine fachlich korrekte Antwort:
Wie JTD schon richtig anmerkte: "... mit der Zielsetzung, diese Kindern darzustellen bzw. Kindern zur Verfügung zu stellen ..."

Solange Customs nicht direkt an Kinder verkauft werden reicht zur eigenen Absicherung der Hinweis "ist nicht für Kinder geeignet" oder "nur für Erachsene".

Ausstellungen / Börsen usw. haben ein generelles "nicht anfassen" also nicht das geringste Problem.

Der Passus von Geobra ist völlig standardgemäß und daher für HDL oder sonst jemanden nicht der geringste Grund zum Jammern.

In diesem Sinne ein gesegnetes Fest.

gez. DEVNUSOM aka der schwarze Ritter
GOTT spielt in meinem Leben keine Rolle - er führt Regie !!!
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Re: Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von JTD » Samstag 23. Dezember 2017, 11:38

Playmo-Jürgen hat geschrieben: Was wiederum bedeuten würde, dass ich als Ausstellungsbetreiber vorab besser einen Anwalt beauftrage (...)
Jürgen,

als jemand, der regelmäßig mit alten, spiritusgefeuerten Echtdampfloks an Ausstellungen alter Modellbahnen teilnimmt, kann ich Dir nur sagen: Ist so. (Gut, ich habe ein besonderes Risiko dadurch, daß ich hier Druckkessel betreibe, gebaut nach den Standards, die 1900-1930 für Spielzeug gültig waren, und das weit jenseits der Lebensdauer, die die Hersteller für ihr Spielzeug vernünftigerweise annehmen konnten.) Ich habe die Teilnahme an der einen oder anderen Veranstaltung abgelehnt, weil der Veranstalter mich eine Haftungserklärung unterschreiben lassen wollte, in der er jedes Risiko aus der Veranstaltung auf die Aussteller abwälzen wollte. Also sinngemäß: Wenn ein Kind auf Dein ausgestelltes Diorama langt, die Objekte begrabbelt und sich an einer scharfen Kante verletzt, oder wenn das Kind ein schweres Teil vom Tisch wischt, und das fällt jemandem auf den Fuß und verletzt ihn: Dann sind nicht die Eltern schuld, die das Kind weder erzogen noch beaufsichtigt haben; nicht der Veranstalter, der keine Absicherung rund um Dein Dio aufgebaut hat - sondern einzig und allein Du. Im Zweifelsfalle hättest Du das Verlängerungskabel von der nächsten Steckdose zur LED-Beleuchtung Deines Dios noch nicht mal selber einstecken dürfen, sondern hättest einen gelernten Elektroinstallateur beauftragen müssen.

Ich kann nur empfehlen, vor einer Zusage der Teilnahme mit dem Veranstalter zu klären, welche Risiken seine Betriebshaftpflicht - die er als Veranstalter für die Veranstaltung abschließen muß - abdeckt und für welche Risiken Du haften sollst. Und wenn Du Zweifel hast, lege die Haftungsbedingungen Deinem Versicherungsvertreter vor und kläre mit dem ab, welche Risiken durch Deine Privathaftpflicht abgedeckt sind und welche nicht. (Ich habe keine Chance, die öffentliche Vorführung meiner alten Dampfrösser durch eine Privathaftpflichtversicherung abzudecken.) Und wenn Du dann immer noch Zweifel hast, nimm nicht als Aussteller teil.

Es ist nun mal so, daß Versicherungen mehr und mehr Risiken, die tatsächlich eintreten könnten, nicht mehr abdecken. (Wann habt Ihr das letzte Mal das Kleingedruckte Eurer Privathaftpflicht gelesen und geprüft, welche Risiken nicht mehr gedeckt werden, die vor 30 Jahren, als Ihr den Vertrag abgeschlossen habt, noch gedeckt waren? Das empfehle ich vor allem Modellfliegern!)

Und Playmobil agiert auch auf dem amerikanischen Markt - und über amerikanische Urteile zur Produkthaftung wurde schon genug berichtet; ein Komplettumbau ist da oftmals kein Grund, daß der ursprüngliche Hersteller nicht haftet. Und wenn ihn nur dergestalt eine Mitschuld trifft, als daß er nicht von vornherein sein Produkt so gestaltet hat, daß man es nicht umbauen kann.

Fazit: Mach mit Deinem Playmobil, was Du willst. Aber wenn Du damit an die Öffentlichkeit gehst, solltest Du ganz genau wissen, was Du tust.

Und wenn Du mit "Ausstellungsbetreiber" den Organisator einer Ausstellung meinst: Dann ist nicht derjenige, der Dir die Räume vermietet hat, dafür verantwortlich, daß die Gänge zwischen den Ausstellungsobjekten ausreichend breit sind; daß die Ausstellungsobjekte ausreichend abgesperrt sind; daß die Fluchtwege freigehalten werden; daß nicht mehr Besucher gleichzeitig im Raum sind, als brandschutzrechtlich für den Raum zulässig; daß die Aussteller mit ihren Objekten keine übermäßige Brandlast in den Raum einbringen; etc. ... - sondern Du. Da brauchst Du Beratung durch einen auf Veranstaltungsrecht spezialisierten Anwalt.
Zuletzt geändert von JTD am Samstag 23. Dezember 2017, 11:48, insgesamt 1-mal geändert.
Schöne Grüße,
Jörg

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Re: Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von JTD » Samstag 23. Dezember 2017, 11:45

DEVNUSOM hat geschrieben: Solange Customs nicht direkt an Kinder verkauft werden reicht zur eigenen Absicherung der Hinweis "ist nicht für Kinder geeignet" oder "nur für Erachsene".

Ausstellungen / Börsen usw. haben ein generelles "nicht anfassen" also nicht das geringste Problem.
Hallo Denuvsom,

leider falsch - siehe das, was ich gerade geschrieben habe. Du mußt als Aussteller mit dem Veranstalter abklären, ob das Risiko, wenn jemand die Hinweise ignoriert, beim Veranstalter liegt, oder ob er von Dir erwartet, daß Du rund um Dein Dio eine geeignete Absperrung baust oder sonstwie - z. B. durch ständige 100%ige Rundum-Beaufsichtigung - sicherstellst, daß das "Nicht anfassen" auch durchgesetzt wird! Und ob er dieses Risiko über seine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert hat oder von Dir erwartet, daß Du dieses Risiko versicherst!

Wieder das Beispiel der alten spiritusgefeuerten Echtdampfloks: Die haben Betriebstemperaturen von 140 bis 160 °C. Ich weiß nicht, ob die Schilder "Vorsicht heiß! Nicht anfassen!", die alle 2 - 3 m auf unseren Ausstellungs-Anlagen liegen, für einen Haftungsausschluß ausreichend sind.
Schöne Grüße,
Jörg

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Re: Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von Buddington » Samstag 23. Dezember 2017, 13:05

Also, erstmal vorweg: Ich bin kein Jurist. Was ich hier schreibe, ist meine Interpretation dieser Sätze. Und diie beeinhalten ja doch einen großen Interpretationsspielraum.
Das, was in den Richtlinien geschrieben wurde, wurde ja bestimmt von einem Juristen mit dem gedanklichen Hintergrund, den Müllermilch schon beschrieben hat, verfasst.

Geobra hat den ziterten Passus

"Bei Customizing von PLAYMOBIL-Figuren und -Teilen mit der Zielsetzung, diese Kindern darzustellen, bzw. Kindern zur Verfügung zu stellen, geht es zum einen um die Sicherheit der Kinder im Allgemeinen zu gewährleisten, zum anderen darum, der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Produkthaftungsrecht genüge zu tun. geobra Brandstätter hat hierbei Produktbeobachtungspflicht in dem Sinne, dass wir den Markt in wirtschaftlich vertretbarem Maße beobachten müssen. Dieser Pflicht kommen wir als Hersteller von Spielwaren selbstverständlich sorgfältig nach. Wenn wir dabei feststellen, dass im Zusammenhang mit Veränderungen von PLAYMOBIL-Figuren und -Teilen eine Gefährdung für Kinder ausgehen könnte, sind wir gesetzlich verpflichtet, derartige Veränderungen zu unterbinden, da wir ansonsten für Folgeschäden haftbar gemacht werden könnten."

mit Sicherheit mit dem Hintergedanken so formuliert, um im Falle eines Falles sagen zu können "Siehst de, wir hams gesagt, also geht uns jetzt damit nicht auf den Sack". Also praktisch um sich safe zu machen und aus evtl. Rechtstreitigkeiten rausgehalten zu werden. Sie verweisen ja auch eindeutig auf ihre "Produktbeobachtungspflicht", der sie mit diesen Zeilen nachkommen.

Inwieweit jetzt ein einzelner Aussteller belangt werden kann, wenn sich der kleine hyperaktive Kevin auf einer Playmobil - Börse an einem Resin - Helm verschluckt, weil er seine kleinen ADHS -Grabbelfingerchen mal wieder trotz mehrfacher Ermahnung nicht stillhalten konnte ... keine Ahnung. Wenn eine eindeutige Absperrung mit dem Hinweis "Die Ausstellungsstücke bitte nicht berühren" und am besten noch "Eltern haften für ihre Kinder" vorhanden ist, dann hat man irgendwann auch die Möglichkeiten, die einem zur Verfügung stehen, verantwortungsvoll ausgeschöpft. Auch damit ist der jeweilige Aussteller seiner "Diobeobachtungspflicht" nachgekommen.

Playmobil - Ausstellungen und Börsen sind ja weiterhin auch nicht explixit für Kinder gedacht (auch wenn es sich hierbei um Kinderspielzeug handelt).
Gruß
Buddington
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Re: Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von JTD » Samstag 23. Dezember 2017, 13:27

Buddington hat geschrieben:(...) dann hat man irgendwann auch die Möglichkeiten, die einem zur Verfügung stehen, verantwortungsvoll ausgeschöpft. Auch damit ist der jeweilige Aussteller seiner "Diobeobachtungspflicht" nachgekommen.

Playmobil - Ausstellungen und Börsen sind ja weiterhin auch nicht explixit für Kinder gedacht (auch wenn es sich hierbei um Kinderspielzeug handelt).
Hallo Buddington,

Jurist bin ich natürlich ebenfalls nicht - aber ich denke, Du hast recht mit dem, was Du über "Produktbeobachtungspflicht" schreibst. Wobei ich denke, hauptsächlich geht es bei Produktbeobachtungspflicht darum, daß der Hersteller nicht sagen kann: "Wenn es verkauft ist, ist alles weitere Sache des neuen Besitzers", sondern die Pflicht hat, Schäden und Gefahren, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Sache entstehen, zu beheben - siehe Rückrufaktionen bei Autos.

Playmobil hat zum Ausdruck gebracht, daß Customising eben kein bestimmungsgemäßer Gebrauch ist.

Und was den kleinen hyperaktiven Kevin betrifft: Ein Veranstalter wollte mich unterschreiben lassen, daß ich als Aussteller dafür Sorge trage und dafür hafte, daß jegliche Gefährdung der Besucher durch meine Ausstellungsobjekte zu 100 % ausgeschlossen ist. Hätte besagter Kevin besagten Resin-Helm verschluckt, wäre ich dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, denn sonst hätte Kevin den Helm gar nicht erst verschlucken können - im Endergebnis hätten sich vermutlich die Anwälte des Veranstalters und die meiner Privathaftpflichtversicherung jahrelang darüber gestritten, ob ich meiner unterschriebenen Verpflichtung nicht nachgekommen bin oder ob Absperrung und Hinweisschilder dem entspricht, was man billigerweise als Sicherungsmaßnahmen von mir erwarten kann. (Ich hätte ja 2 m hohe Plexiglaswände um das Dio bauen können.) Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits hätte mir meine Versicherung dann wohl wegen der Gerichtskosten den Vertrag gekündigt.

Und: Natürlich sind die von Customisern organisierten Playmobil-Ausstellungen nicht explizit für Kinder gedacht - aber welches Publikum kommt denn hauptsächlich, wenn Du entsprechende Plakate aufhängst? Nicht zufällig Eltern mit jungen Kindern?
Schöne Grüße,
Jörg

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Re: Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von Ischade » Samstag 23. Dezember 2017, 13:36

Ich weiß gar nicht, wo eigentlich das Problem liegt. Kinder- und Jugendschutz ist in Deutschland ein wichtiges Thema (ich erinnere mich noch daran, das bestimmte Animes verboten wurden, weil die erwachsenen Figuren zu sehr an Kinder erinnerten) Und Geobra muss ich einfach rechtlich absichern. Wenn man sich mit seinem selbstgebauten Toaster die Küche in Brand setzt. kann man nicht zum Hersteller gehen und reklamieren und wenn mein Kleinder sich an einem meiner Customs wehtut, ist es auch meine Schuld und nicht die von Geobra. Dabei geht es nicht um uns Sammler, sondern allein um den Versicherungsschutz. Geobra kann sich weder Schadensersatzklagen leisten noch schlechten Publicity, dass Kinder sich an Playmobil verletzten. Und wie gesagt, der Versicherungsschutz erlischt bei jedem Produkt das vom Nutzer verändert wurde.
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Re: Will uns Geobra ver-popo-en?

Beitrag von Buddington » Samstag 23. Dezember 2017, 14:12

Hallo Jörg,

was du beschreibst ist ja keine generelle "Gestzmäßigkeit", sondern ein individueller Fall.
Wenn der Veranstalter von dir verlangt, dass du die 100% ige Verantwortung übernimmst und du unterschreibst das, dann bist du natürlich im Falle eines Falles (hier konkret: unser kleiner ADHS Kevin sprengt sich und deine Anlage der sprititusbefeuerten Eisenbahnen in die Luft), wirklich am Popo ... :kicher (Sowas würde ich auch nie unterschreiben).

Allerdings geht es ja hier, wie gesagt, um das "Generelle". Wenn du nachweislich im Vorfeld Gefahren erkannt und alles Erforderliche unternommen hast (eigene Verantwortung), um diese Gefahren präventiv nach bestem Wissen und Gewissen zu vermeiden, dann bist du auch auf der sicheren Seite.
(Wir stellen ja schließlich auch nur Playmobil und keine Landminen aus :lol ).

Wie du geschrieben hast: Eltern mit jungen Kindern!
Wie ich geschrieben habe: Eltern haften für ihre Kinder!
Gruß
Buddington
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