Ich habe auf die Art und Weise mal 2 NEGATIV verpaßt bekommen.
Chronologie:
-meine Gemahlin ersteigert zwei Bücher
-wir erhalten zwei Bücher
-jeder von uns geht davon aus, daß der jeweils andere bezahlt hat, zumal ich noch nie Sachen bei eBay gekauft habe, die vor Zahlungseingang versandt wurden.
-wir fahren in den Urlaub ! HURRAH !!!
-der Verkäufer mahnt die Zahlung per eMail an
-leider an die falsche eMail-Adresse ("
xyz.abc@gmx.net" anstatt "
xyz.abc@gmx.de")
-der Empfänger der eMail antwortet dem Verkäufer
a) gar nicht
b) gar nicht
c) mit einem fröhlichen "Suchen Sie sich einen anderen Dummen von dem Sie Geld bekommen !"
-der Verkäufer läßt über das Amtsgericht Schleiden einen Mahnbescheid an mich zustellen.
-den finde ich nach der Rückkehr aus dem Urlaub im Briefkasten vor (Einwurfeinschreiben).
-zum Glück liegen diesem Mahnbescheid jede Menge Kopien des Schriftverkehrs (woraus auch die falsche eMail-Adresse hervorgeht) bei.
-schnell noch zwei Schreiben aufgesetzt (das eine an das Amtsgericht, das andere an den Verkäufer) und schon ist die Sache so gut wie aus der Welt.
EIN RIESENSPASS !!!
Aber: da ich mich danach nicht mehr darum gekümmert habe ist die Frist zur "Einvernehmlichen Rücknahme einer Bewertung" abgelaufen und ich habe seitdem den Makel eines nicht sauberen eBay-Profils.
Ganz schön tückisch, diese eBay-Welt !!!
![Kicher :kicher](./images/smilies/003-kicher.gif)