Nur hinsichtlich der vorgenommenen Veränderung (jedenfalls meinem Kenntnisstand nach).Ischade hat geschrieben:Und wie gesagt, der Versicherungsschutz erlischt bei jedem Produkt das vom Nutzer verändert wurde.
Wenn ich also irgendwelche Piken rasiermesserscharf anspitze, dann erlischt hier die Produkthaftungspflicht von geobra. Wenn sich aus anderen, unveränderten Teilen irgendeine Gefahrenlage ergibt, dann erlischt sie nicht (z.B., falls sich herausstellen sollte, daß verwendete Druckfarben, Weichmacher, sonstige Zusätze gesundheitsschädlich sein sollten).
Bzgl. dessen, ob geobra im gegebenen Kontext jemanden einschüchtern will: das halte ich mal für eine rhetorische Frage.
Mindestens der Fall "Bommel" sollte uns allen gezeigt haben: Natürlich wollen sie das - und sie tun es auch!
Damals wurde der Fall Bommel im Forum ja auch lang & breit diskutiert, vor allem mit Hinsicht auf mögliche Auswirkungern auf das Forum bzw. das, was im Forum gezeigt werden kann, und was nicht. U.A. daraus ergab sich dann bei geobra ja auch die Pressemitteilung, die sich explizit auf Customizer bezieht.
In einem anderen Thread hat der User marinebaer das Verhalten geobras wie folgt beschrieben:
Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.marinebaer hat geschrieben:Wir konnten in den vergangenen Jahren erleben, das GEOBRA in der Außenkommunikation gelegentlich autistische Züge zu zeigen und sich selbst als absolutistisch zu betrachten scheint.