Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

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Tomii888
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von Tomii888 » Donnerstag 5. Januar 2023, 21:50

Damit werden harmlose Sammler, die im Laufe der Zeit eine Sammlung aufgebaut haben und sie später mal wieder verkaufen wollen absolut diskriminiert.
Hier wird der Staat definitiv übergriffig.
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muellermilch11
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von muellermilch11 » Donnerstag 5. Januar 2023, 21:53

Tomii888 hat geschrieben:
Donnerstag 5. Januar 2023, 21:50
Damit werden harmlose Sammler, die im Laufe der Zeit eine Sammlung aufgebaut haben und sie später mal wieder verkaufen wollen absolut diskriminiert.
Hier wird der Staat definitiv übergriffig.
naja. das liegt ned am Staat. Das ist die tolle EU. Ich bin auch fuer ein Austritt. DEXIT!
...hrmz
Tomii888
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von Tomii888 » Donnerstag 5. Januar 2023, 21:58

Was hat das mit der EU zu tun? Ein Dexit ist im Übrigen totaler Quatsch = purer Populismus.
Den Brexit hat man den Briten als als super tolle Idee verkauft. Dort merken Sie jetzt langsam, dass es ein Fehler war.
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muellermilch11
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von muellermilch11 » Donnerstag 5. Januar 2023, 22:01

Tomii888 hat geschrieben:
Donnerstag 5. Januar 2023, 21:58
Was hat das mit der EU zu tun? Ein Dexit ist im Übrigen totaler Quatsch = purer Populismus.
Den Brexit hat man den Briten als als super tolle Idee verkauft. Dort merken Sie jetzt langsam, dass es ein Fehler war.
Das ist ein EU Gesetz! Das jetzt in Deutschland umgesetzt werden muss.. lese dir das mal alles durch
...hrmz
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Askin
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von Askin » Donnerstag 5. Januar 2023, 22:34

So, wie ich das verstanden habe hat Mike da nicht gaaaaanz unrecht mit dem umgesetzten EU Recht. :gruebel

Aber das hier der Biete Bereich auch von betroffen sein sollte denke ich jetzt eher nicht, dafür sind wir vieeeeeel zu klein. :kicher
Jedenfalls ist bisher noch keine Behörde, das Finanzamt oder sonstiges/r an uns, dem KW Team, herangetreten. :wink

Also tief durchatmen ... :pfeif

Liebe Grüße
Frank
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pipejoe
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von pipejoe » Donnerstag 5. Januar 2023, 22:36

stu hat geschrieben:
Donnerstag 5. Januar 2023, 22:28


31 Figuren verkaufen und zack... Meldung ans FA :lol
Ich schmeiß mich weg, genau mein Humor. :grinsen :smile
Blöd postet: Finanzamt macht großen Fang... Klickyweltler der Steuerhinterziehung überführt ... beim Verkauf von 31 Figuren erwischt ... Bundeshaushalt gerettet :lol :lol
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von Junker Jörg » Donnerstag 5. Januar 2023, 22:46

:gruebel 30 Artikel...

Wenn ich eine Burg im Ganzen anbiete, ein Artikel. Wenn ich aber die Toasts einzeln...

:jj
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pipejoe
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von pipejoe » Freitag 6. Januar 2023, 00:50

Die Frage bei der ganzen Geschichte ist ja, - und da blicke ich noch nicht durch - hängen die 30 Verkäufe mit den 2000,- € zusammen? Bedingen Sie sich einander? Denn wenn ich 31 Verkäufe habe und habe mit einem jeweiligen Verkaufserlös von 1,- €, wird die Meldung an das Finanzamt eher zur Farce. Eine eindeutige Auskunft aus den Artikel, die ich bisher gelesen habe, fehlt dazu.
Von daher sollte der Betreiber das wirklich mal anwaltschaftlich checken lassen.
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hauden_lukas
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von hauden_lukas » Freitag 6. Januar 2023, 04:05

stu hat geschrieben:
Freitag 6. Januar 2023, 00:24
§ 3
Plattform; Plattformbetreiber
(1) Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über
das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen
, die gerichtet sind auf
1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.


§ 5 Relevante Tätigkeit; Vergütung
(1) Eine relevante Tätigkeit ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht
wird:
1. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen;
2. die Erbringung persönlicher Dienstleistungen;
3. der Verkauf von Waren;
[...]

Ich denke, da sollte alles klar sein... oder?
Ich würde sagen, dass die KW nicht “darauf gerichtet” ist, eine Verkaufsplatform zu sein.
Vermutlich müsste man diesen Begriff (“darauf gerichtet”) von einem Juristen abklären.

Ich gebe aber zu, dass hier Mitglieder sind, die auschließlich Verkaufen und ansonsten nicht zum Forenleben beitragen… das ist schon auffällig.
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Askin
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von Askin » Freitag 6. Januar 2023, 07:32

Habe nochmals nachgelesen ... :gruebel

Unter https://www.fair-news.de/2942807/plattf ... ufsportale habe ich folgendes gefunden.
Hier nur die für uns relevanten Punkte:

... Nachweisen bzw. melden kann ein Plattform-Betreiber Umsätze von registrierten Nutzern der Finanzbehörde nur, wenn die Kauf- und die Zahlungsabwicklung (z.B. Ebay) komplett über diesen erfolgt ist. ...

Die Bezahlung kann das KW Team nicht verfolgen da diese komplett via PN geregelt wird.



... Bis zum 31. Januar 2024 müssen die betroffenen Plattform-Betreiber dem BZSt Informationen über ihre registrierten "meldepflichtigen" Anbieter offenlegen. ...

Weiterhin tief durchatmen ... wir haben noch viel Zeit bis wir ggf.melden müssten.



... Nicht betroffen sind hingegen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Strippe, reine Werbeseiten wie Ebay Kleinanzeigen oder Webseiten, die nur auf Portale umleiten (z.B. Affiliateseiten, Blogs, etc.) sowie Seiten, die ausschließlich die eigenen Produkte oder Dienstleistungen anbieten (z.B. die eigene Unternehmenswebseite mit Onlineshop oder Buchungsfunktion). Das PStTG sagt, es handelt sich nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich Folgendes ermöglicht:
-die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen
-das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
-die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform ...


Wenn Ebay Kleinanzeigen nicht melden muss sehe ich uns auch als nicht meldepflichtig an.



Ich denke also weiterhin wir sind nicht betroffen, aber das Schließen des Biete Bereiches könnten wir, wie gehabt, notfalls bis 31.01.2024 auch noch entscheiden.

Liebe Grüße
Frank
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ehi
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von ehi » Freitag 6. Januar 2023, 07:45

Nehmen wir mal an, ich kaufe jetzt eine 3666 für 100€.
Verkaufe diese in 3 Monaten wieder nur für 80€ wegen schlechter Nachfrage.

Kann ich dann in meiner Steuererklärung 20€ vom zu versteuernden Einkommen abziehen?
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Askin
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von Askin » Freitag 6. Januar 2023, 07:57

Du bist schon der Zweite hier, der das fragt ... :kicher

Liebe Grüße
Frank
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-Tribun-
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von -Tribun- » Freitag 6. Januar 2023, 08:15

ehi hat geschrieben:
Freitag 6. Januar 2023, 07:45
Nehmen wir mal an, ich kaufe jetzt eine 3666 für 100€.
Verkaufe diese in 3 Monaten wieder nur für 80€ wegen schlechter Nachfrage.

Kann ich dann in meiner Steuererklärung 20€ vom zu versteuernden Einkommen abziehen?
Natürlich nicht. Erstmal müsstest du ein Gewerbe anmelden. Und dann wird dir eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Und wie zuvor weiter oben schon dargestellt, wer nur Verluste machen sollte, fällt unter Liebhaberei.

Aus meiner Sicht wird das Thema hier heißer gekocht, als am Ende "gegessen" wird.

Woody wollte ja nur ein paar, die es betrifft, darauf aufmerksam machen, weil sie bei ebay & Co aktiv sind.
Für die Klickywelt hat es keine Bedeutung.
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hauden_lukas
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von hauden_lukas » Freitag 6. Januar 2023, 08:29

-Tribun- hat geschrieben:
Freitag 6. Januar 2023, 08:15
ehi hat geschrieben:
Freitag 6. Januar 2023, 07:45
Nehmen wir mal an, ich kaufe jetzt eine 3666 für 100€.
Verkaufe diese in 3 Monaten wieder nur für 80€ wegen schlechter Nachfrage.

Kann ich dann in meiner Steuererklärung 20€ vom zu versteuernden Einkommen abziehen?
Natürlich nicht. Erstmal müsstest du ein Gewerbe anmelden. Und dann wird dir eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Und wie zuvor weiter oben schon dargestellt, wer nur Verluste machen sollte, fällt unter Liebhaberei.

Aus meiner Sicht wird das Thema hier heißer gekocht, als am Ende "gegessen" wird.

Woody wollte ja nur ein paar, die es betrifft, darauf aufmerksam machen, weil sie bei ebay & Co aktiv sind.
Für die Klickywelt hat es keine Bedeutung.
Ja und nein, wenn du zeigen kannst, dass der Verkauf weniger einbrachte als der Wert (Einkauf), dann musst du keine Steuer auf die Einnahme zahlen. So ist es zumindest hier in den USA.
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schirmchen
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Re: Info zu Privatverkäufen auf ebay, etsy und Co. (Steuer-Regelung)

Beitrag von schirmchen » Freitag 6. Januar 2023, 10:28

Tomii888 hat geschrieben:
Donnerstag 5. Januar 2023, 21:50
Damit werden harmlose Sammler, die im Laufe der Zeit eine Sammlung aufgebaut haben und sie später mal wieder verkaufen wollen absolut diskriminiert.
Hier wird der Staat definitiv übergriffig.
Hallo,

glaube, du siehst das zu eng.

Du musst, damit die dich zur Steuer heranziehen können, unternehmerisch tätig werden.

Wer irgendwann mal sein Hobby aufgibt, den Hausstand seines verstorbenen Opas verscherbelt oder drei-, viermal pro Jahr einen Stand auf dem Floharkt aufbaut, dem wird das Finanzamt nur schwerlich unterstellen können, gewerblich tätig zu sein.
Diese 30-Stück-Regelung ist für mich totaler Quatsch. Nehmen wir an, ich miste zu Hause mal so richtig aus, stelle mich mit dem ganzen Krempel auf den Flohmarkt und verkaufe dort 50 Einzelteile: Das kann zu keinem steuerlichen Gewinn führen!!!!
Und selbst wenn ein übermotivierter Finanzbeamter sagen würde: "Du hast heute 300 € eingenommen, das wird jetzt versteuert!" Dann würde ich ihm die Einkaufpreise alle einzeln um die Ohren hauen: "Also diese Vase habe ich vor 10 Jahren für 20 € gekauft und heute am Flohmarkt für 3 € verkauft, macht schon mal 17 € Verlust!"

Für ein gewerbliches Unternehmen gehört für mich dazu, dass ich etwas einkaufe, nur um es wieder zu verkaufen oder dass ich Materialien einkaufe, daraus etwas herstelle und das dann verkaufe und zwar in einem engen zeitlichen Zusammenhang.

Wenn jemand natürlich z.B. Kleinanzeigen schaltet, in denen er nach Playmobilkonvoluten sucht, diese dann aufkauft und davon den größten Teil direkt wieder irgendwo anbietet und zwar zu einem Preis, bei dem er Gewinn macht, so könnte ihm dann Gewerblichkeit unterstellt werden.

Und wenn ich dann den Gewinn wirklich versteuern muss, dann rechne ich erst mal Fahrtkosten (zu Börsen und zu Flohmärkten), Telefon und Portokosten, Kosten für den Lagerort und für die Bürofläche (z.B. anteilige Miete inkl Nebenkosten), Verkaufsprovisionen, Kosten für meinen PC, und und und dagegen. Ob dann noch viel Gewinn übrig bleibt?

Und jetzt dazu meine eigene Meinung:
Es ist vollkommen richtig, dass niemand, der ab und zu mal was verkauft, besteuert wird.
Es ist aber auch richtig, dass Personen, die über ebay etc. hunderte bis tausende Teile verkaufen, die sie vorher nur gekauft haben, um Gewinn damit zu erzielen, dafür auch Steuern zahlen müssen. Jeder Ladenbesitzer zahlt für seine Gewinne Steuern. Warum sollte jemand, dessen "Laden" Ebay heißt, dass nicht versteuern müssen?

Überspitzt gesagt, auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache: Kann es sein, das jemand über eBay tausende Euro pro Monat macht, keine Steuern dafür zahlt und nebenbei noch Bürgergeld kassiert, weil er ja offizell kein Einommen hat?

Gruß
Martin
Die Zwei von der Eresburg
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