grundsätzlich gilt für Aussteller und Besucher das gleiche.
Allerdings kommt hier ein weiterer Punkt zum Tragen. Da ein Playmobil-Diorama eine kreative künstlerische Produktion ist, hat der Urheber (deswegen heißt das so) das Urheberrecht darauf.
Das heißt, er muss mit der Veröffentlichung seines Werkes einverstanden sein.
Rein rechtlich kommt dazu, dass bei jedem Foto das veröffentlicht wird, dieses Urheberrecht genannt werden muss.
Du kennst das bestimmt aus der Zeitung - da steht immer ..... Foto: H.Listig .... oder bei Zitaten und ähnlichem: Quelle: M. Muster oder vielleicht auch eine URL (Homepage)
Das liegt im Urheber- und Presserecht begründet. Immer wenn man auf fremdes material zurückgreift, muss man Urheber und Quelle nennen !
Manche Politiker haben das NACH Ihrer Doktorarbeit jetzt auch gelernt ....

Hier würde ich als Veranstalter ganz klar sagen - wer bei mir ausstellt erklärt sich damit bereit, dass sein Werk publiziert und vermarktet wird.
Das muss natürlich in der Regel schriftlich passieren, da sonst im Falle eines Rechtsstreites Aussage gegen Aussage steht.
Ich denke das ist der Hintergrund zu dem was du angesprochen hast.