PlaymoCharly hat geschrieben: ↑Dienstag 14. April 2026, 20:05
Nochmal zur Erklärung: Ein Testament würde ich machen, um 1. die gesetzliche Erfolge auszuschliessen und 2. eine bestimmte Person zu begünstigen.
Diese Person (es handelt sich um eine Frau

) wäre mit meiner Playmo-Sammlung allerdings überfordert. Sie sollte diese aber nicht zusammen mit meiner Spermüll-Moblierung entsorgen. Ich würde ihr die Klickywelt als Anlaufstelle hinterlassen und ihr, also der Klickywelt, auch durchaus die gesamte Sammlung vermachen. Allerdings ist das Forum keine juristische Person und sicherlich nicht "adressierbar". Oder?
Meine Frage: Ginge das und wäre es überhaupt erwünscht?
MIB-Rathäuser würde ich halt ungern dem Kindergarten überlassen...
Also, von mir als Profi folgendes:
Jeder hat gesetzliche Erben, wenn keine Kinder dann die Eltern dann Verwandte usw. und sonst den Staat. Was ihr meint, ist die Frage, ob jemand einen Erbanspruch hat, der nicht abbedungen werden kann.
Wenn ihr keine Kinder habt, seid ihr in der Lage eure Erben frei zu bestimmen, ohne dass diese Bestimmung Pflichtteilsansprüche auslöst. Das scheint bei dir der Fall zu sein.
Du kannst somit jede natürliche und juristische Person als Erben einsetzen.
Jetzt ist die Frage, ist die Klickywelt eine natürliche oder juristische Person. Das kann man klar mit nein beantworten. Die Klickywelt gibt es juristisch nicht. Es gibt einen Eigentümer des Forums, das ist Philipp de Suter, er wäre also laienhaft ausgedrückt die „Klickywelt“, du könntest also ihn als Erben, auch nur für einen Teil, z.B für dein Playmobil einsetzen. Wenn du ihn als Erbe einsetzt, dann gehört ihm das was du ihm vermachst, frei und ohne Auflagen. Er kann damit machen was er will, das wäre das gleiche bei einem Vermächtnis, aber das führt hier zu weit.
Was du machen kannst, ist es ihm unter gewissen Auflagen vermachen. Das geht, stellt sich aber die Frage, was diese sein sollen und ob er diese dann auch tatsächlich umsetzt (wo kein Kläger da kein Richter). Das kann ein TV überwachen, dessen Rechtsstellung sehr stark ist. Der würde das dann auch umsetzen.
Aber was sollen diese Auflagen denn sein? Du könntest die Auflage erteilen, dass deine Erbin deine Playmobilsammlung in Sammlerkreisen, z-B. hier verkaufen soll und sie nur den Gegenwert erhalten soll oder das Geld irgendjemand anders bekommen soll. Dann wäre dein Wille umgesetzt und die Sammlung käme in „gute Hände“, ob man dafür einen TV braucht oder die Erben das selbst hinbekommen, musst du entscheiden. Ein TV könnte das übernehmen, aber der wird das sicher nicht umsonst machen (wollen).
Kurz zur Steuer: die Freibeträge sind 20.000 Euro für dritte Personen.
Tipp: setze eine gemeinnützige Organisation ein mit der Auflage die Sammlung zu verkaufen und sie bekommt dann den Gegenwert. Wenn du da jemand brauchst, melde dich gerne, ich habe da jede Menge an der Hand. Da kannst du Dir dann auch sicher sein, dass dein Wille umgesetzt wird.