Nicht getrotzt, auf Deinem verbrieften Recht bestanden: Ware darf vor dem Kauf gründlich geprüft werden, um sicherzustellen, dass man das kauft, was man will! Solange man die Ware beim Prüfen nicht beschädigt, also die Tütchen aufreißt, kann man ja wohl fummeln, wie und so lange man will!Markus hat geschrieben:Oh oh Leute, Housten wir haben ein Problem. Wiegen, tasten, etc ist gar nicht vorgesehen und möglicherweise gar nicht erlaubt. Beim fummeln im playmo-shop Köln bin ich darauf hingewiesen worden, dass es schließlich Überraschungstüten wären. Was nun?
Ps. Ich hab getrotzt und meine verpacktes Fummeltütchen stolz auf die Theke gelegt und gesagt: "eine Wanderin" grins
Nebenbei...von diesem neuen Shop hört man ja nicht viel Gutes:
- Figurenmaschine spärlich bestückt (soll irgendwann mal besser werden!? Wann denn, wenn nicht bei der Neueröffnung?)
- "zustehende" PCC-Rabatte werden nicht ordnungsgemäß gewährt!?
- Fummeltüten befummeln verboten!
- irrelevante Eröffnungsangebote
Na ja....
LG GP